Werner-Bonhoff-Preis
Der Landwirt Georg Heitlinger sorgte für die Abschaffung eines Agrar-Zwangsbeitrages, den er für sinnlos hielt. Dafür erhielt der Unternehmer nun den "Werner-Bonhoff-Preis wider den Paragraphen-Dschungel" 2010.
Heitlinger erhielt den mit 50.000 Euro dotierten Preis für sein erfolgreiches Engagement zur Abschaffung des so genannten "Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft".
"Ihm ist es gelungen, einer der zahlreichen verselbständigten Bürokratien in Deutschland nachzuweisen, dass sie wegen ihrer mangelnden Nützlichkeit für die Pflichtbeitragszahler ihre Daseinsberechtigung verloren hat", so die Begründung der Werner-Bonhoff-Stiftung.
Hintergrund
Der Absatzförderungsfonds sollte die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft sicherstellen. Mit Abgaben der Herstellerbetriebe in den Fonds wurde darum die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) finanziert, die für deutsche Agrarprodukte warb.
2002 untersagte jedoch der Europäische Gerichtshof die Verwendung des Gütezeichens der CMA "Markenqualität aus deutschen Landen": Deutsche Produkte durften von da an nicht mehr mit einem Hinweis auf das Ursprungsland gekennzeichnet werden. In der Folge warb die CMA für Agrarprodukte im Allgemeinen.
Damit hatte sich für Heitlinger die Nützlichkeit des Absatzförderungsfonds erledigt. Da die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung dennoch an den Pflichtbeiträgen festhielt, klagte der Unternehmer – mit Erfolg: Im Februar 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Absatzfondsgesetzes für verfassungswidrig, rückwirkend zum Juli 2002.
In diesen sieben Jahren bezahlten die Landwirte laut Heitlinger etwa 500 Millionen Euro in den verfassungswidrigen Fonds ein. "Hätte sich der Preisträger 2010 nicht gewehrt, hätte sich auch weiterhin nichts geändert", so die Stiftung.
Zum Werner-Bonhoff-Preis
Mit dem "Werner-Bonhoff-Preis wider den Paragraphen-Dschungel" ehrt die Werner-Bonhoff-Stiftung seit 2006 Unternehmer, die sich engagiert gegen bürokratische Hürden zur Wehr setzen.
Die Stiftung hat zudem verschiedene Projekte zum Bürokratie-Abbau auf den Weg gebracht, unter anderem das Forschungsprojekt "Unternehmer & bürokratische Hürden", den Anzeiger für verselbständigte Bürokratien "Bureaucratic Transparency" und ein Online-Nachschlagewerk von Erfahrungsberichten von Unternehmern aus Deutschland.
Weitere Informationen zum Werner-Bonhoff-Preis erhalten Sie im Wettbewerbseintrag und unter www.werner-bonhoff-preis.de.
Foto: © Werner-Bonhoff-Stiftung
Bauer sucht Sinn – und findet Preis

Strahlender Sieger in der Mitte: v.l. Till Bartelt, Georg Heitlinger, Prof. Dr. Schuppert
Heitlinger erhielt den mit 50.000 Euro dotierten Preis für sein erfolgreiches Engagement zur Abschaffung des so genannten "Fonds zur Absatzförderung der deutschen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft".
"Ihm ist es gelungen, einer der zahlreichen verselbständigten Bürokratien in Deutschland nachzuweisen, dass sie wegen ihrer mangelnden Nützlichkeit für die Pflichtbeitragszahler ihre Daseinsberechtigung verloren hat", so die Begründung der Werner-Bonhoff-Stiftung.
Hintergrund
Der Absatzförderungsfonds sollte die Einkommenssituation der deutschen Landwirtschaft sicherstellen. Mit Abgaben der Herstellerbetriebe in den Fonds wurde darum die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) finanziert, die für deutsche Agrarprodukte warb.
2002 untersagte jedoch der Europäische Gerichtshof die Verwendung des Gütezeichens der CMA "Markenqualität aus deutschen Landen": Deutsche Produkte durften von da an nicht mehr mit einem Hinweis auf das Ursprungsland gekennzeichnet werden. In der Folge warb die CMA für Agrarprodukte im Allgemeinen.
Damit hatte sich für Heitlinger die Nützlichkeit des Absatzförderungsfonds erledigt. Da die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung dennoch an den Pflichtbeiträgen festhielt, klagte der Unternehmer – mit Erfolg: Im Februar 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen des Absatzfondsgesetzes für verfassungswidrig, rückwirkend zum Juli 2002.
In diesen sieben Jahren bezahlten die Landwirte laut Heitlinger etwa 500 Millionen Euro in den verfassungswidrigen Fonds ein. "Hätte sich der Preisträger 2010 nicht gewehrt, hätte sich auch weiterhin nichts geändert", so die Stiftung.
Zum Werner-Bonhoff-Preis
Mit dem "Werner-Bonhoff-Preis wider den Paragraphen-Dschungel" ehrt die Werner-Bonhoff-Stiftung seit 2006 Unternehmer, die sich engagiert gegen bürokratische Hürden zur Wehr setzen.
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Weitere Informationen zum Werner-Bonhoff-Preis erhalten Sie im Wettbewerbseintrag und unter www.werner-bonhoff-preis.de.
Foto: © Werner-Bonhoff-Stiftung
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